Als Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bei sämtlichen Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber und setzen Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht durch. Profitieren Sie von unserer Erfahrung bei Kündigungen und allen sonstigen arbeitsrechtlichen Fragen. Für Arbeitnehmer
Betriebsräte
Wir begleiten Betriebsräte seit vielen Jahren anwaltlich in allen Angelegenheiten des Betriebsverfassungrechts. Betriebsräte konsultieren uns regelmäßig zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten, bei Beschlussverfahren sowie im Rahmen von Einigungsstellen. Für Betriebsräte
Spezialgebiete
Besonderes Wissen besitzen wir auf den Gebieten des Beschäftigtendatenschutzes und des IT- Arbeitsrechts. Wir verfügen über ein ausgeprägtes technisches Verständnis und können Ihnen rechtssichere Lösungen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht bieten. Spezialgebiete
Umfang der Mitbestimmung bei der Einführung elektronischer Zeiterfassungssysteme
Seit dem letzten Jahr mehren sich Entscheidungen verschiedener Arbeitsgerichte, die bei der Einführung elektronischer Zeiterfassungssysteme ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in Form eines Initiativrechts annehmen.
Durch die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die Bundesarbeitsminister Heil (SPD) am 20.1.2021 erlassen hat, sind Unternehmen jetzt zumindest bis zum 15. März verpflichtet, ihren Mitarbeitern das Arbeiten von zu Hause zu ermöglichen, sofern die ausgeführte Tätigkeit dies möglich macht.
Gemeinsame Spendenaktion von BLC Betriebsrat Consulting GmbH und ALC Arbeitsrechtskanzlei Lemke
Wie in jedem Jahr- haben wir uns wieder Gedanken gemacht, wie wir ein wenig unsere unternehmerische Gesellschaftsverantwortung (CSR) wahrnehmen können: Wir haben dieses Jahr ein Projekt der Kinderstiftung Nordstern in Burkina Faso ausgewählt.
Die ALC ArbeitsrechtsCanzlei berät Arbeitnehmer zum Thema Pandemie, Corona und Kündigung
Bereits jetzt steigt aktuell die Zahl der Kündigungen – sowohl betriebsbedingt, als auch verhaltensbedingt oder wegen Krankheit. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung für Kündigungsschutzklagen.
Kurzarbeitergeld (KUG) als Instrument zur Beschäftigungssicherung
Für Betriebe gelten zur Überwindung der Corona-Krise erleichterte Voraussetzungen zum Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG). Die Regelung ist rückwirkend seit dem 01. März 2020 in Kraft (Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld vom 13. März 2020). Eine Auszahlung ist somit rückwirkend seit dem 01. März 2020 möglich.
Bezüglich der momentanen Situation stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage, welche Rechte und Pflichten sie gegenüber ihrem Arbeitgeber haben.
In unseren FAQs beantworten wir die aktuellen Fragen und können Ihnen erste Hilfestellung geben.
Die Betriebsräte sind derzeit mit einem neuen Thema konfrontiert, den Auswirkungen des Coronavirus im Betrieb. Dort stehen besonders Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen im Fokus der Betriebsräte.
Links zu den relevanten Gesetzen: Hier stellen wir Ihnen eine Liste der für Ihre Betriebsratsarbeit relevanten Gesetze zur Verfügung. Übersichtlich und zum Original verlinkt.
Von A wie Abfindung über K wie Kündigungsschutz bis hin zu W wie Wirtschaftsausschuss sind im ALC Glossar sehr viele Schlagworte aus dem Arbeitsrecht und angrenzenden Wirtschaftsthemen aufgearbeitet.