Über die Kanzlei

ALC Arbeitsrecht ist Ihre Kanzlei, wenn Sie eine auf Arbeitnehmer und Betriebsräte spezialisierte, rechtliche Begleitung suchen. Sie können uns mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht betrauen.

Das Rechtsdienstleistungsportfolio der ALC Anwaltskanzlei wird für Sie ergänzt im Rahmen unseres ganzheitlichen Ansatzes durch Schulungen, betriebswirtschaftliche und personalwirtschaftliche Beratung, sowie durch IT-Systemberatung.

Diese zusätzlichen Leistungen werden bei Bedarf in unserem Auftrag durch die Betriebsrat Consulting GmbH/ Hamburg erbracht. Die Anforderungen des § 43 e BRAO betreffend den Schutz sämtlicher Daten aus dem Mandatsverhältnis werden von uns dabei selbstverständlich strikt beachtet.
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Expertise im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

Mit unserer Kanzlei verfolgen wir ambitionierte Ziele. Unser Anspruch besteht zum einen darin, eine qualitativ hochwertige und intensive Betreuung im Arbeitsrecht zu gewährleisten. Wir gehen aber noch einen Schritt weiter und möchten unseren Mandanten Leistungen bieten, die in dieser Form nicht ohne weiteres verfügbar sind. Arbeitnehmer möchten wir bei Kündigungen z.B. ganzheitlich begleiten und Lösungen aufzeigen, die ihre gesamte Lebensplanung berücksichtigt. Vor allem bei rentennahen Arbeitnehmern ist ein umsichtiges Handeln gefragt. Wir bieten rechtliche Unterstützung in allen Belangen des Arbeitsrechts an. Ob es nun um Aufhebungsverträge, Abmahnungen, den Anspruch auf Teilzeit oder um Zahlungsansprüche geht – mit unserer Erfahrung bekommen wir alle Probleme in den Griff.

Betriebsräten bieten wir Unterstützung in allen Belangen des Betriebsverfassungsrechts. Wir sind imstande, zu allen arbeitsrechtlichen Themen sinnvolle und zielsichere juristische Lösungen zu liefern. Im Bereich Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan können wir dabei auf unsere besondere Erfahrungen und wirtschaftliches Know-How zurückgreifen. Ein Schwerpunkt von ALC Arbeitsrecht liegt zudem in der Verhandlung von IT-Betriebsvereinbarungen und dem Beschäftigtendatenschutz. Wir begleiten Betriebsräte regelmäßig bei der Verwirklichung der Mitbestimmung aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

Wir gehen die Probleme hanseatisch an

In der konsequenten Spezialisierung auf das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht liegt die Besonderheit von ALC Arbeitsrecht. Wir bieten unsere Unterstützung in allen Bereichen von A wie Arbeitsvertrag über B wie Betriebsverfassungsrecht bis Z wie Zeugnis. Wir stehen dabei für einen jederzeit empathischen Einsatz für Ihre Anliegen und Interessen. Gerne laden wir Sie zu einer Unterhaltung in unser Büro ein, damit Sie sich ein klares Bild von der Kanzlei ALC Arbeitsrecht verschaffen können.

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